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Flugzeug finanzieren: Kredit, Leasing oder Miteigentum?
Ein Flugzeug lässt sich auf vier Wegen finanzieren: ungesicherter Privatkredit, durch Registerpfandrecht besicherter Kredit, Leasing oder gemeinsamer Kauf im Miteigentum. Welcher Weg passt, hängt von Kaufpreis, Klasse und Ihrer Bonität ab. Bei Ultraleichtflugzeugen fehlt das Register, deshalb gelten andere Sicherheiten.
Die vier Wege im Überblick
| Weg | Sicherheit | Passt für | Wichtig |
|---|---|---|---|
| Ungesicherter Kredit | Bonität des Käufers | Kleinere und mittlere Beträge | Käufer tritt als Barzahler auf |
| Besicherter Kredit | Registerpfandrecht am Flugzeug | Eingetragene Luftfahrzeuge | Eintragung und Zustimmung nötig |
| Leasing | Eigentum beim Leasinggeber | Gewerbliche und größere Käufe | Steuerliche Zurechnung klären |
| Miteigentum | Vertrag unter Partnern | Wenige Flugstunden pro Person | Gemeinsamer Vertrag, Kreditaufnahme gemeinsam |
Die Angaben folgen dem Ratgeber Flugzeug finanzieren & leasen von flugzeugkaufen.com, der ausdrücklich darauf hinweist, dass er keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt.
Ungesicherter Privatkredit
Der Klassiker für den ersten Kauf. Die Bank prüft Einkommen und Bonität, das Flugzeug spielt keine Rolle. Das hat einen Vorteil: Sie verhandeln mit dem Verkäufer wie ein Barzahler und können Zug-um-Zug zahlen. Der Nachteil sind oft höhere Zinsen als bei besicherten Krediten und Obergrenzen bei der Kreditsumme. Beim Verbraucherdarlehen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB).
Besicherter Kredit mit Registerpfandrecht
Bei im Luftfahrzeugregister eingetragenen Flugzeugen kann der Kreditgeber ein Registerpfandrecht verlangen. Es wird nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen beim Amtsgericht Braunschweig geführt. Der Eigentümer muss der Eintragung zustimmen, und der Kreditgeber verlangt meist Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sowie ab einer bestimmten Darlehenshöhe eine Kopie der Pre-Buy-Inspektion. Das stützt den Ratgeber auf AOPA-Angaben aus dem US-Markt, die sich nicht eins zu eins auf deutsche Banken übertragen lassen. Fragen Sie Ihr Institut nach den konkreten Anforderungen. Wie die Prüfung abläuft, lesen Sie im Beitrag zur Pre-Buy-Inspektion.
Kernaussage: Ein Registerpfandrecht ist aus Käufersicht auch ein Prüfpunkt. Vor jeder Zahlung sollten Sie einen Registerauszug einsehen und eine bestehende Belastung nur Zug um Zug ablösen.
Leasing
Beim Leasing bleibt das Flugzeug Eigentum des Leasinggebers. Unterschieden werden Vollamortisation (die Raten decken den gesamten Anschaffungspreis), Teilamortisation (ein Restwert bleibt, oft mit Kauf- oder Verlängerungsoption, wobei der Leasingnehmer das Restwertrisiko trägt) und Sale-and-lease-back, bei dem der Eigentümer sein Flugzeug verkauft und zurückleast, um Liquidität zu gewinnen. Steuerlich wird die Grundmietzeit mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verglichen (40-90-Prozent-Regel). Weil die Zurechnung über Steuerfolgen entscheidet, gehört ein Steuerberater vor die Unterschrift.
Miteigentum und Haltergemeinschaft
Wer das Kapital teilt, braucht weniger Kredit. Zwei oder mehr Partner kaufen gemeinsam in einer Bruchteilsgemeinschaft oder GbR und können auch gemeinsam ein Darlehen aufnehmen. Der Ratgeber empfiehlt dafür einen schriftlichen Vertrag. Mehr dazu in unserem Text zur Haltergemeinschaft.
Besonderheit Ultraleichtflugzeuge
UL stehen nicht im Luftfahrzeugregister, sondern im Verzeichnis des Verbands. Ein Registerpfandrecht scheidet damit aus. Als Alternative kommt die Sicherungsübereignung nach den §§ 929, 930 BGB in Betracht. Käufer eines gebrauchten UL sollten sich die Lastenfreiheit schriftlich bestätigen lassen.
Wie Sie den Kauf praktisch absichern
- Fordern Sie vor Zahlung einen aktuellen Registerauszug oder eine schriftliche Lastenfreiheitserklärung.
- Vereinbaren Sie Zug-um-Zug-Zahlung oder ein Treuhandkonto, besonders wenn ein altes Pfandrecht abgelöst wird.
- Regeln Sie im Vertrag Zustand, Lastenfreiheit, Übergabeort und Gefahrübergang.
- Lassen Sie die Inspektion als Bedingung in den Vertrag aufnehmen. Siehe auch Flugzeug kaufen gebraucht.
Welcher Weg passt zu wem?
Es gibt keine Lösung, die für alle richtig ist. Hilfreich ist eine ehrliche Einordnung nach Kaufpreis, Einkommenssituation und Nutzung.
Kleine Beträge, gute Bonität
Wer ein gebrauchtes Ultraleichtflugzeug im niedrigen fünfstelligen Bereich sucht, kommt oft mit einem ungesicherten Kredit oder Eigenkapital aus. Die Abwicklung ist einfach, Sie sind bei Verhandlungen flexibel, und Sie vermeiden Registerarbeit. Prüfen Sie den effektiven Jahreszins und mögliche Sondertilgungen, denn Flugzeuge verlieren nicht linear an Wert und Sie wollen eventuell früher ablösen.
Größere Beträge, eingetragenes Flugzeug
Bei höheren Summen und eingetragenen Flugzeugen kommt der besicherte Kredit ins Spiel. Der Ratgeber nennt das Registerpfandrecht als übliche Sicherheit. Praktisch heißt das: Bank, Notar oder Behörde und Eigentümer müssen zusammenarbeiten, und der Eintrag muss im Register erscheinen, bevor die Auszahlung vollständig erfolgt. Lassen Sie sich von Ihrer Bank schriftlich bestätigen, welche Unterlagen sie braucht, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, damit Termine nicht platzen.
Gewerblich oder steuerlich motiviert
Wenn das Flugzeug gewerblich genutzt wird, kann Leasing attraktiv sein, vor allem wegen Liquidität. Die steuerliche Zurechnung folgt dann Regeln, die ein Steuerberater prüfen muss. Wichtig: Auch der Ratgeber hält fest, dass er keine Steuerberatung ersetzt. Das gilt für uns gleichermaßen.
Fragen an den Kreditgeber
- Welche Sicherheiten verlangen Sie, und wie läuft die Eintragung im Register?
- Welche Versicherung muss bestehen (Haftpflicht, Kasko), und mit welcher Deckungssumme?
- Brauchen Sie eine Pre-Buy-Inspektion, und ab welcher Darlehenshöhe?
- Welche Laufzeit ist möglich, und wie hoch ist die Sondertilgung?
- Was geschieht bei Verkauf des Flugzeugs während der Laufzeit?
Im Ratgeber findet sich ein Hinweis auf AOPA Finance, das im US-Markt Laufzeiten von 5 bis 20 Jahren bietet. Diese Konditionen lassen sich nicht ohne Weiteres auf deutsche Banken übertragen. Vergleichen Sie also mindestens zwei Angebote und fragen Sie gezielt nach Erfahrung der Bank mit Luftfahrzeugen; manche Häuser lehnen sie als Sicherheit ab.
Typische Fehler bei der Finanzierung
- Die Rate wird gegen das Einkommen gerechnet, aber nicht gegen Hangar, Versicherung und Rücklagen.
- Der Kreditvertrag wird unterschrieben, bevor die Prüfung des Flugzeugs abgeschlossen ist.
- Ein bestehendes Pfandrecht des Verkäufers wird nicht vor der Zahlung geklärt.
- Beim UL wird ein Registerpfandrecht erwartet, obwohl es das nicht gibt.
- Der Wertverlust wird zu optimistisch angesetzt.
Hilfreich für die Gesamtplanung ist der Kostenrechner von flugzeugkaufen.com, der optional Finanzierung und Wertverlust einrechnet, wenn Sie sie eingeben. Er enthält nach Angabe des Anbieters keine eigenen Preisannahmen.
Die Gesamtrechnung nicht vergessen
Eine Rate allein sagt nichts. Planen Sie Hangar, Versicherung, Wartung und Rücklagen ein; wie sich das zusammensetzt, zeigt der Beitrag zu den Unterhaltskosten pro Jahr. Wer die Finanzierungsrate und den laufenden Betrieb zusammen nicht tragen kann, sollte kleiner starten, teilen oder mieten.
Wo die Suche beginnt
Wenn Sie wissen, was Sie ausgeben können, hilft der Marktüberblick. Auf flugzeugkaufen.com finden Sie Inserate von Privatverkäufern; Käufer zahlen laut Anbieter keine Provision und können Suchaufträge anlegen. Preise und Konditionen verhandeln Sie direkt mit dem Verkäufer, die Plattform ist nicht Partei des Vertrags.
Konditionen, Zinsen und steuerliche Regeln ändern sich. Holen Sie mehrere Angebote ein, und lassen Sie Steuer und Vertrag von Fachleuten prüfen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Flugzeug mit einem normalen Kredit finanzieren?
Ja, ein ungesicherter Privatkredit ist möglich. Er basiert auf Ihrer Bonität, nicht auf dem Flugzeug, und verschafft beim Kauf die Verhandlungsposition eines Barzahlers.
Was ist ein Registerpfandrecht?
Ein im Register eingetragenes Pfandrecht am Luftfahrzeug, das einen Kredit besichert. Es wird beim Amtsgericht Braunschweig geführt.
Kann ich ein Ultraleichtflugzeug mit Registerpfandrecht beleihen?
Nein, Ultraleichtflugzeuge stehen nicht im Luftfahrzeugregister. Als Alternative kommt die Sicherungsübereignung in Betracht.
Ist Leasing steuerlich günstiger?
Das hängt von Vertrag und Verhältnissen ab, unter anderem der Zurechnung nach den Leasingerlassen. Fragen Sie vor Vertragsabschluss einen Steuerberater.
Quellen
- flugzeugkaufen.com – Flugzeug finanzieren und leasen – https://flugzeugkaufen.com/ratgeber/flugzeug-finanzieren
- Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/