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Flugzeug ummelden: LBA, DAeC und DULV Schritt für Schritt

Redaktion · Aktualisiert 2026-10-14 · 5 Min. Lesezeit

Nach dem Kauf muss ein Flugzeug auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Registrierte Flugzeuge meldet man beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in der Luftfahrzeugrolle um, Ultraleichtflugzeuge beim DAeC oder DULV. Entscheidend ist ein lückenloser Eigentumsnachweis; der Kaufvertrag allein genügt nicht.

Rechtlicher Rahmen

Der Ratgeber Flugzeug ummelden von flugzeugkaufen.com nennt die zentralen Vorschriften. Luftfahrzeuge dürfen nur verkehren, wenn sie zugelassen und, soweit vorgeschrieben, eingetragen sind (§ 2 LuftVG). Die Eintragung setzt Eigentum deutscher oder gleichgestellter Staatsangehöriger voraus, mit Ausnahmen durch das LBA (§ 3 LuftVG). Anzuzeigen sind Eigentümerwechsel und Halterwechsel von mindestens sechs Monaten unverzüglich (§ 11 Abs. 2 LuftVZO). Der Eintragungsschein ist an Bord mitzuführen (§ 14 LuftVZO). Registerpfandrechte werden beim Amtsgericht Braunschweig geführt.

Ablauf beim LBA (Luftfahrzeugrolle)

  1. Eigentumsnachweis: Eigentumsübergangserklärung (LBA-Formular Nr. 07 oder 10) oder Bill of Sale, von beiden Seiten unterschrieben. Erben brauchen einen Erbschein.
  2. Antrag mit Unterlagen: Angaben zum Eigentümer und zur Staatsangehörigkeit, Verwendungszweck und Standort, Halterangaben, Lufttüchtigkeitsnachweis, Versicherungsbestätigung, bei Import Löschnachweis, für Bordfunk die Frequenzzuteilung.
  3. Eintragungsschein: Nach Prüfung erhält der neue Eigentümer den Schein. Alten Schein und Originalunterlagen vom Verkäufer übernehmen.
  4. Lufttüchtigkeit: Für EASA-Flugzeuge unter Part-ML braucht es ein gültiges ARC, und das Instandhaltungsprogramm muss angepasst werden.

Gebühren nach LuftKostV

Der Ratgeber führt folgende Gebühren (Stand 2026-10-02) auf. Welche Position gilt, entscheidet das LBA.

Amtshandlung Gebühr
Verkehrszulassung bis 2.000 kg 80 €
Verkehrszulassung über 2.000 bis 20.000 kg 350 €
Änderung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle 70 €
Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis 25 €
Weitere Ausfertigung (Lufttüchtigkeits-, Lärmzeugnis, Eintragungsschein) 30 €
Auszug aus der Luftfahrzeugrolle oder Nichteintragungsbescheinigung 40 €
Kennzeichen-Vormerkung 30 €

Kernaussage: Gebühren sind der kleinste Teil des Aufwands. Zeit kosten fehlende Unterschriften, Lücken in der Eigentumskette und eine zu späte Versicherungsbestätigung.

Ultraleichtflugzeuge: DAeC und DULV

UL stehen im Luftsportgeräteverzeichnis. Beim DAeC kostet die Umschreibung 65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; einzureichen sind unter anderem der Zulassungsschein des Vorhalters sowie eine Versicherungsbestätigung oder eine Kopie des Kaufvertrags. Meist läuft das als reines Papierverfahren bei gültiger Jahresnachprüfung. Beim DULV nennt der Ratgeber 53,50 Euro für Mitglieder und 59,50 Euro für Nichtmitglieder, Bearbeitung zwei bis fünf Werktage. Benötigt werden unter anderem der Original-Eintragungsschein, der Eigentumsnachweis, eine nicht ältere als ein Jahr Jahresnachprüfung und die Haftpflicht des neuen Halters. Zur Unterscheidung von UL und anderen Klassen lesen Sie UL oder Echo-Klasse.

Warum der Eigentumsnachweis so wichtig ist

Die Behörde prüft nicht, ob Sie sich mit dem Verkäufer einig waren, sondern ob die Eigentumskette lückenlos belegt ist. Ein Kaufvertrag zeigt den Willen zweier Parteien, beweist aber nicht, dass der Verkäufer selbst Eigentümer war. Wer ein Flugzeug von einem Händler, Erben oder einer Gemeinschaft kauft, braucht deshalb jeweils die passenden Zwischenschritte: bei Erben einen Erbschein, bei Gemeinschaften die Zustimmung aller Beteiligten, bei Wiederverkäufen die früheren Übergangserklärungen. Fehlt ein Glied, bleibt der Antrag liegen.

Pfandrechte vor der Zahlung prüfen

Beim Amtsgericht Braunschweig werden Registerpfandrechte geführt. Wer zahlt, bevor er einen aktuellen Auszug gesehen hat, kann ein belastetes Flugzeug erwerben. Der Ratgeber empfiehlt, den Auszug vor der Zahlung einzusehen und eine Ablösung Zug um Zug zu regeln. Bei höheren Beträgen bietet sich ein Treuhandkonto an, auf das Sie einzahlen und das erst freigegeben wird, wenn die Löschungsbewilligung vorliegt. Wie Pfandrechte in Finanzierungen zusammenspielen, steht im Beitrag Flugzeug finanzieren.

Nationalität des Eigentümers

Die Eintragung setzt grundsätzlich Eigentum deutscher oder gleichgestellter Staatsangehöriger voraus, mit Ausnahmen durch das LBA (§ 3 LuftVG). Für EU-Bürger gilt Gleichstellung. Wenn Sie als Ausländer oder über eine Firma kaufen, klären Sie die Voraussetzungen vorher mit dem LBA, nicht erst nach dem Kauf. Bei einer Haltergemeinschaft kommt hinzu, dass bei EASA-Registrierung das Flugzeug überwiegend in deutschem oder europäischem Eigentum stehen muss; mehr zu den Konstellationen im Beitrag Haltergemeinschaft.

Halter und Eigentümer: zwei Rollen

Eigentümer und Halter müssen nicht dieselbe Person sein. Wer das Flugzeug nutzt und betreibt, ist Halter, und seine Haftpflicht trägt das Risiko gegenüber Dritten. Ein Halterwechsel von mindestens sechs Monaten ist anzuzeigen. Das betrifft etwa Leasingfälle oder Überlassung an einen Verein. Klären Sie deshalb schon beim Kauf, wer als Halter in die Papiere kommt und welche Versicherung dazu passt. Welche Deckungen es gibt, steht im Beitrag Flugzeugversicherung.

Kennzeichen und Wunschkennzeichen

Das Kennzeichen wird nach § 19 LuftVZO zugeteilt, und ein Wunschkennzeichen lässt sich vormerken; die Vormerkung kostet laut Ratgeber 30 Euro. Wer das bestehende Kennzeichen behalten will, sollte vor dem Kauf nachfragen, ob das möglich ist, denn es hängt vom Einzelfall ab. Ein neues Kennzeichen bedeutet auch neue Beschriftung am Flugzeug, was Sie in Zeit und Kosten einplanen sollten.

Nach der Ummeldung

Mit dem neuen Eintragungsschein ist die Arbeit nicht ganz getan. Aktualisieren Sie das Instandhaltungsprogramm, melden Sie Funk- und Transpondercodes um, und informieren Sie Hangarbetreiber, Versicherung und gegebenenfalls Flugplatz. Bei EASA-Flugzeugen unter Part-ML beachten Sie das ARC; die Gültigkeit des Lufttüchtigkeitsnachweises ändert sich durch den Eigentumswechsel nicht automatisch, aber die Zuordnung der Verantwortung. Bei UL halten Sie die Jahresnachprüfung im Blick, denn auch sie ist für die Umschreibung relevant.

Wer ein Flugzeug erst sucht, kann auf flugzeugkaufen.com mit dem Suchauftrag Angebote verfolgen und dort die Rubriken nach Klasse durchsehen. Die Unterlagen für die Ummeldung sollten Sie schon bei der Besichtigung einsehen, nicht erst bei der Übergabe.

Typische Fehler

  • Nur den Kaufvertrag einreichen
  • Lücke in der Eigentumskette
  • Versicherungsbestätigung zu spät
  • Registerpfandrecht übersehen: Vor der Zahlung Auszug prüfen und Ablösung Zug um Zug regeln
  • Adressänderung nicht gemeldet

Ein Pfandrecht kann den Kauf kippen. Wie die Absicherung geht, steht im Beitrag Flugzeug finanzieren.

Checkliste für den Tag der Übergabe

  1. Eigentumsübergangserklärung oder Bill of Sale beidseitig unterschrieben
  2. Alter Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitsnachweis, Lärmzeugnis im Original
  3. Logbücher für Zelle, Motor, Propeller und Wägeprotokoll
  4. Versicherungsbestätigung für den neuen Halter, wirksam vor dem Überführungsflug
  5. Klärung, wer Halter ist und ob ein Wechsel dauerhaft ist
  6. Schlüssel, Handbücher, Ausrüstungsliste, Nachweise zu Avionik und Änderungen

Planen Sie außerdem die Anpassung des Instandhaltungsprogramms ein, wenn der Halter wechselt, und prüfen Sie, ob Funk- und Frequenzzuteilung auf Ihren Namen gehen müssen.

Wo Sie anknüpfen

Der Weg zur Ummeldung beginnt bei der Suche und Prüfung. Wer ein Flugzeug erst finden muss, sieht sich auf flugzeugkaufen.com um; dort steht laut Anbieter, dass die Plattform nur den Kontakt vermittelt und den Vertrag Käufer und Verkäufer direkt schließen. Die Schritte davor beschreibt der Beitrag Flugzeug kaufen gebraucht.

Formulare und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie sie vor Antragstellung direkt beim LBA beziehungsweise Verband. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein gekauftes Flugzeug um?

Registrierte Flugzeuge beim Luftfahrt-Bundesamt (Luftfahrzeugrolle), Ultraleichtflugzeuge beim DAeC oder DULV im Luftsportgeräteverzeichnis.

Reicht der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis?

Nein. Nötig ist eine unterschriebene Eigentumsübergangserklärung oder ein Bill of Sale, und die Eigentumskette muss lückenlos sein.

Was kostet die Umschreibung eines Ultraleichtflugzeugs?

Beim DAeC nennt der Ratgeber 65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, beim DULV 53,50 Euro für Mitglieder und 59,50 Euro für Nichtmitglieder (Stand 2026-10-02).

Wie schnell muss ein Eigentümerwechsel gemeldet werden?

Unverzüglich. Auch ein Halterwechsel von mindestens sechs Monaten ist anzuzeigen (§ 11 Abs. 2 LuftVZO).

Quellen