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Flugzeug aus den USA importieren: Schritte, Kosten, Fallen
Ein Flugzeug aus den USA nach Deutschland zu holen, erfordert vier koordinierte Schritte: Zulassungsfähigkeit des Musters klären, Kauf mit vollständigen Unterlagen abschließen, Flugzeug in den USA löschen lassen und ein Export-CofA erhalten, dann transportieren, verzollen und beim LBA eintragen. Reihenfolge und Fristen entscheiden über Kosten und Nerven.
Schritt 1: Zulassungsfähigkeit prüfen, bevor Sie kaufen
Der teuerste Importfehler ist ein Flugzeug, das in Deutschland kein Lufttüchtigkeitszeugnis bekommen kann. Der Ratgeber von flugzeugkaufen.com zum Import aus den USA empfiehlt, die Eignung vor dem Kauf zu prüfen. Genannt werden Part-21 Punkt 21.B.326 und das EASA-Musterzulassungsdatenblatt (TCDS) für Muster und Variante, einschließlich vorhandener US-STCs. Fragen Sie im Zweifel vorab das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder einen Betrieb mit Importerfahrung.
Schritt 2: Kauf und Dokumentation
Auch beim Import gilt: unabhängige Prüfung und Abgleich der Logbücher mit dem Flugzeug. Das LBA verlangt Instandhaltungsunterlagen, Musterzulassungen einschließlich STCs und die anwendbaren Lufttüchtigkeitsanweisungen. Im Kaufvertrag sollte geregelt sein, wer Belastungen und Pfandrechte löscht. Mehr zur Prüfung in unserem Beitrag zur Pre-Buy-Inspektion und zum allgemeinen Ablauf unter Flugzeug kaufen gebraucht.
Schritt 3: US-Löschung und Export-CofA
Deutsches Recht lässt die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle nur zu, wenn das Flugzeug in keinem ausländischen Register steht (§ 3 LuftVG). Die FAA bearbeitet die Löschung zum Export, das Export-CofA folgt den Verfahren der EASA-FAA-TIP. Wichtig ist das Timing: Das LBA akzeptiert das Export-CofA nach den Angaben des Ratgebers in der Regel nur, wenn es bei Einreichung nicht älter als 60 Tage ist. Koordinieren Sie Löschung, Zertifikat und Transport also eng mit der deutschen Anmeldung.
Schritt 4: Transport und Zoll
Das Flugzeug wird verschifft, oft zerlegt, oder überflogen. Ein US-registriertes Flugzeug im deutschen Luftraum braucht eine Grundlage im Staatsvertrag (§ 1c LuftVG) oder eine besondere Einflugerlaubnis (§ 2 Abs. 7 LuftVG).
Kernaussage: Beim Import entscheidet die Reihenfolge. Eignung klären, dann kaufen, dann löschen, dann transportieren, dann eintragen. Wer umgekehrt beginnt, zahlt im Zweifel für ein Flugzeug, das nicht zugelassen werden kann.
Behörden und Gebühren im Überblick
| Stelle | Aufgabe |
|---|---|
| LBA | Eintragung, Lufttüchtigkeit, Mode-S-Code, ELT, Lärmzeugnis |
| FAA | Löschung zum Export |
| EASA | Musterzulassung, TIP-Verfahren, Part-ML und Part-21 |
| Zoll | Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, verbindliche Zolltarifauskunft |
Aus dem Ratgeber: Das LBA berechnet 25 Euro für den Mode-S-Code, 50 Euro für die ELT-Registrierung und 110 Euro für ein Lärmzeugnis nach Änderung. Für die Einfuhrumsatzsteuer nennt der Ratgeber den Regelsatz von 19 Prozent nach § 12 UStG auf Zollwert plus Zölle und Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Die verbindliche Zolltarifauskunft gilt drei Jahre und bindet nur an die Tarifnummer, nicht an den Zollsatz. Das Flugpersonal-Validierungsverfahren nach der Verordnung 2020/723 gilt höchstens ein Jahr, und die Befreiung von der Lizenzpflicht für bestimmte nichtgewerbliche Drittstaatsflugzeuge endete am 20. Juni 2022. Prüfen Sie jeden Betrag bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen für die deutsche Eintragung
- Eigentümer ist deutscher oder EU-Staatsangehöriger, bei Unternehmen gelten besondere Regeln (§ 3 LuftVG).
- Eine Haftpflichtversicherung besteht (§ 2 LuftVG). Siehe Flugzeugversicherung.
- Ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis oder die Voraussetzungen dafür liegen vor.
- Die Eigentumskette ist lückenlos nachgewiesen.
Den Ablauf bei LBA und Verbänden beschreibt der Beitrag Flugzeug ummelden.
Kalkulation: Was der Importpreis verschweigt
Ein US-Preis wirkt oft günstiger, doch die Rechnung muss Überführung oder Verschiffung, Einfuhrumsatzsteuer, LBA-Gebühren, Gutachten, mögliche Nachrüstungen für deutsche Anforderungen und Reisekosten enthalten. Auch der Wechselkurs spielt eine Rolle. Setzen Sie die Summe dem Preis vergleichbarer Flugzeuge im deutschen Markt gegenüber; ein Blick in die Inserate auf flugzeugkaufen.com zeigt, was ähnliche Muster hierzulande kosten. Im Vergleich der Kosten helfen auch die Beispielzahlen im Beitrag Was kostet ein Flugzeug?.
Zeitplan: Wie die Schritte ineinandergreifen
Ein Import scheitert selten an einem einzelnen Dokument, sondern an Terminen, die nicht zusammenpassen. Ein realistischer Ablauf lässt sich in Phasen denken, ohne feste Wochenangaben zu versprechen, denn Dauer und Aufwand schwanken je nach Muster, Behörde und Transportweg.
| Phase | Ziel | Typische Abhängigkeit |
|---|---|---|
| Vorklärung | Muster in Deutschland zulassungsfähig? | TCDS, STCs, Rückfrage beim LBA |
| Kauf | Vertrag mit vollständigen Unterlagen | Pre-Buy-Inspektion, Pfandrechtsfreiheit |
| Löschung und Export | Flugzeug aus US-Register, Export-CofA | Export-CofA darf bei Einreichung nicht älter als 60 Tage sein |
| Transport und Zoll | Flugzeug in der EU verzollt | Zollwert, Einfuhrumsatzsteuer, Tarifnummer |
| Eintragung | LBA-Registrierung, Lufttüchtigkeit | Versicherung, Eigentumsnachweis, ARC |
Weil das Export-CofA altert, während das Flugzeug unterwegs ist, sollten Sie die Ausstellung nicht an den Anfang der Kette legen. Sprechen Sie das mit dem Verkäufer, dem Exportbetrieb und dem deutschen Instandhaltungsbetrieb ab. Ein erfahrener Betrieb, der Importe regelmäßig begleitet, spart oft mehr, als er kostet.
Prüfung nach der Ankunft
Mit der Ankunft in Deutschland beginnt der zweite Teil der Arbeit. Das Flugzeug muss die Anforderungen für die deutsche Lufttüchtigkeit erfüllen, und die Dokumentation muss in die hiesigen Strukturen überführt werden. Dazu gehören das Instandhaltungsprogramm, die Erfassung der Lufttüchtigkeitsanweisungen nach EASA-Stand und gegebenenfalls Anpassungen von Ausrüstung wie Mode-S-Transponder oder ELT. Für den Mode-S-Code, die ELT-Registrierung und ein Lärmzeugnis nach Änderung nennt der Ratgeber die oben genannten LBA-Gebühren. Rechnen Sie außerdem mit Kosten für die Einweisung und möglicherweise Nachrüstungen, die erst bei der Prüfung auffallen. Eine unabhängige Begutachtung in Deutschland nach der Ankunft schließt Lücken, die bei der Besichtigung in den USA nicht auffielen.
Besonderheiten bei Ultraleichtflugzeugen und Experimentals
Der Ratgeber behandelt Zulassungsfähigkeit für EASA-Flugzeuge. Für Ultraleichtflugzeuge gelten eigene nationale Verfahren über DAeC und DULV, und Experimental- oder Selbstbaumuster haben oft Sonderregeln. Wer so etwas importieren will, sollte vor dem Kauf mit dem zuständigen Verband sprechen. Mehr zur Einordnung der Klassen im Beitrag UL oder Echo-Klasse.
Wann sich ein Import lohnt, und wann nicht
Ein Import kann sich lohnen, wenn ein Muster in Deutschland selten angeboten wird, wenn ein bestimmter Ausstattungsstand gesucht ist oder wenn der Preisunterschied nach allen Nebenkosten bleibt. Er lohnt selten für Standardmuster, die hierzulande in großer Zahl inseriert werden. Dort lässt sich ein Flugzeug besichtigen, probefliegen und ohne Zoll, Transport und Exportverfahren kaufen. Eine Preisprobe im deutschen Markt ist daher immer der erste Schritt; die Flugzeugbörse flugzeugkaufen.com zeigt beispielsweise Inserate nach Kategorien wie Motorflugzeuge. Auch Hinweise zum Preisgefüge finden Sie im Text Was kostet ein Flugzeug?.
Fragen Sie sich zusätzlich, ob Sie Nachbetreuung brauchen. Ein Flugzeug aus Übersee hat oft Ersatzteil- und Servicewege, die anders verlaufen als bei europäischen Mustern. Das ist kein Argument gegen den Import, aber ein Posten, den Sie in Zeit und Geld einplanen sollten.
Typische Stolpersteine
- Muster ohne deutsche Zulassungsperspektive gekauft
- Export-CofA zu früh ausgestellt und beim LBA älter als 60 Tage
- Pfandrecht oder Eigentumsfragen nicht geklärt
- Fehlende oder unvollständige Logbücher
- Versicherung nicht rechtzeitig für Überführungsflug und Registrierung
- Steuerliche Folgen nicht mit dem Zoll oder Steuerberater besprochen
Dieser Text fasst Angaben des genannten Ratgebers zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsgrundlagen und Gebühren können sich ändern; klären Sie die Details mit LBA, Zoll und einem erfahrenen Importbetrieb.
Häufige Fragen
Darf ich jedes US-Flugzeug in Deutschland zulassen?
Nein. Vorab muss geklärt sein, ob das Muster ein deutsches Lufttüchtigkeitszeugnis erhalten kann. Der Ratgeber verweist auf Part-21 Punkt 21.B.326 und das EASA-Musterzulassungsdatenblatt inklusive US-STCs.
Welche Steuer fällt beim Import an?
Einfuhrumsatzsteuer mit dem Regelsatz von 19 Prozent nach § 12 UStG auf Zollwert plus Zölle und Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU, laut Ratgeber. Lassen Sie das vom Zoll oder Steuerberater bestätigen.
Wie alt darf das Export-CofA sein?
Das LBA akzeptiert es laut Ratgeber in der Regel nur, wenn es bei Einreichung nicht älter als 60 Tage ist.
Wer darf ein importiertes Flugzeug in Deutschland eintragen lassen?
Eigentümer muss ein deutscher oder EU-Staatsangehöriger sein, mit Sonderregeln für Unternehmen (§ 3 LuftVG).
Quellen
- flugzeugkaufen.com – Flugzeug aus den USA importieren – https://flugzeugkaufen.com/ratgeber/flugzeug-aus-usa-importieren
- Gesetze im Internet – Luftverkehrsgesetz – https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/
- Luftfahrt-Bundesamt – Startseite – https://www.lba.de/
- EASA – Startseite – https://www.easa.europa.eu/